Arbeitsrecht

Wir vertreten seit vielen Jahren die Interessen von Arbeitgebern im Rahmen von Dauermandaten. In vielen Fällen betreuen wir aber andererseits auch die Interessen von Arbeitnehmern in den verschiedensten Bereichen des Arbeitsrechts.

Wir halten nichts von einer generellen Festlegung für eine Seite. Wir sind bei unserer Arbeit vielmehr der Überzeugung, dass der Blick für beide Standpunkte erhalten bleiben muss. Die optimale Vertretung unserer Mandanten setzt immer auch die Kenntnis und die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit der Sichtweise der jeweils anderen Seite voraus.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Anbahnung des Arbeitsverhältnis – d.h. von der Erstellung und Prüfung von Anstellungsverträgen – über die Beratung und Vertretung im bestehenden Arbeitsverhältnis – je nach Bedarf offen oder verdeckt – bis zu Tätigkeiten anlässlich der Beendigung von Arbeits- und sonstigen Dienstverhältnissen. Dabei geht es nicht nur um typische Arbeitsvertragsverhältnisse sondern z.B. auch um Verträge freier Mitarbeiter, Anstellungsverhältnisse von Vorständen und Geschäftsführern, Handelsvertreterverträge und Beraterverträge freier Softwareentwickler etc. Wir beraten im Vorfeld die Umsetzung nötiger Personalbestandanpassungen, informieren über die etwa erforderliche Beteiligung Dritter wie z.B. des Betriebs- oder Personalrats aber auch des Integrationsamtes usw. und den Umgang mit diesen Gremien und Institutionen. Wir verhandeln für Sie Aufhebungsverträge unter Berücksichtigung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Aspekte.