Verkehrsstrafrecht
Sie hatten einen Verkehrsunfall. Es gab Verletzte. Und nun wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Es klingelt. Die Polizei steht vor der Tür und fragt, wer am Nachmittag mit Ihrem Wagen unterwegs war. Das Kfz soll an einem Unfall beteiligt gewesen sein.
Sie kommen gerade von einer Feier und geraten in eine Verkehrskontrolle.
In die Mühlen der Strafjustiz gerät man schneller als als gedacht. Bewahren Sie kühlen Kopf. Keine unüberlegten Äußerungen gegenüber den Beamten – Reden ist Silber und Schweigen ist Gold. Nichts unterschreiben! Konsultieren Sie umgehend einen Anwalt, der sich im Verkehrsrecht auskennt, und zwar bevor Sie sich auf Diskussionen mit Polizei, Bußgeldstelle oder Richter einlassen.
Lassen Sie einem Fehler nicht den nächsten folgen. Vertrauen Sie große und kleine Verkehrssünden zuerst Ihrem Anwalt an.
Denn kleine Verfehlungen oder ein kurzer Moment der Unachtsamkeit können schnell ungeahnte und völlig unerwartete Folgen haben. Plötzlich stehen empfindliche Geldstrafen, Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug und lange Sperrfristen im Raum. Als weitere Folgen stehen der Job oder der Versicherungsschutz auf dem Spiel. Jetzt kann die vermeintliche Bagatelle schnell die wirtschaftliche Existenz gefährden.
Wer dann noch glaubt, so schlimm wird es schon nicht werden. Die Strafverfolgungsbehörden haben doch sicher besseres zu tun, die jagen doch die wirklich schweren Jungs, der irrt sich gewaltig. Verkehrsdelikte gelten zwar als sogenannte Massendelikte. Dennoch, am Autofahrer tobt sich der Rechtsstaat aus. Verkehrsdelikte werden besonders gründlich verfolgt – denn das ist gut für die Statistik. Und die Staatsanwaelte fordern meist deutlich höhere Strafen als bei anderen Delikten – denn beim Autofahrer gibt es meist auch noch etwas zu vollstrecken.
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