Verkehrsrecht

Sie hatten einen Unfall?

  • Ihr Fahrzeug ist nur noch Schrott?
  • Sie sind dabei verletzt worden?
  • Und die Versicherung zahlt nicht?

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?

  • Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

Dann sind Sie hier richtig.

Beginnen Sie nicht, mit der Polizei oder der Versicherung des Unfallgegners zu korrespondieren, ohne vorher einen Rechtsanwalt gesprochen zu haben!

 

 

Wie beauftragen Sie uns?

Vereinbaren Sie einen Termin oder schicken Sie uns die Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail. Gern können wir, sobald die Unterlagen hier sind, alles weitere am Telefon besprechen. Wir nehmen Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung auf. Übrigens bei fremdverschuldeten Unfällen (Schadensregulierung) zahlt die Gegnerversicherung ihre Anwaltskosten (auch bei Teilschuld). Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.