Medizinrecht

Die letzten Gesundheitsreformen und die Regelungsflut im Gesundheitssystem haben zu einer steten Verrechtlichung der medizinischen Leistungserbringung geführt. Dieser Prozess ist längst nicht abgeschlossen. Die medizinischen Leistungserbringer werden auch künftig enormem Anpassungsdruck ausgesetzt sein. Wir beraten und begleiten Sie mit unseren anwaltlichen Dienstleistungen im ständigen Strukturwandel des Gesundheitswesens. Wir loten mit Ihnen Chancen aus, die sich aus den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben und beraten Sie zu neuen Versorgungsformen ebenso wie zu klassischen Kooperationsmodellen. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Kammern, den kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen oder Versicherungen außergerichtlich wie vor Gericht. Dabei geht es nicht nur um berufsrechtliche Fragen sondern oft auch um elementare Fragen der eigenen Existenz. Im Zusammenhang mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen bzw. Regressen beraten wir Sie schon im Vorfeld oder vertreten Ihre Anliegen mit Nachdruck gegenüber Gremien und Ausschüssen während des gesamten Verfahrens.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf folgende Bereiche

  • Vertragsarztrecht
  • Vertragszahnarztrecht
  • Berufs- und Approbationsrecht
  • Ärztliches Gebührenrecht
  • Gebührenrecht der Zahnärzte
  • Kooperationsformen der Heilberufe
  • Vertragsrecht der Heilberufe
  • Praxisübernahme/ -abgabe
  • Arzthaftungsrecht und Arztstrafrecht
  • Dienst- und Arbeitsrecht der Heilberufe
  • Krankenhausrecht
  • Arzthaftungsrecht /
  • Patientenrechte
  • Heimrecht
  • Vorsorgeleistungen für Unfall, Krankheit