Unfallregulierung

Ein Unfallgeschädigter hat die Wahl, ob er sein Kfz reparieren lässt und von der Versicherung Bezahlung der Reparaturrechnung fordert, oder ob er sich den Schaden laut Gutachten auszahlen lässt und das Geld beliebig verwendet.

So weit so gut: Aber was gilt bei Totalschäden? Wer bestimmt, ob Ihr Auto einen Totalschaden hat? Brauchen Sie einen Gutachter? Wer wählt den Gutachter und wer bezahlt Ihn? Müssen Sie den Unfall melden? – Auch wenn Sie gar nicht schuld sind? Brauchen Sie Ihre Kaskoversicherung? Woher bekommen Sie einen Mietwagen? Müssen Sie die Werkstatt beauftragen, die Ihnen die Versicherung vorgibt? Wie schildert man den Unfall der Versicherung? Und, und, und …

Plötzlich Fragen über Fragen, Entscheidungen sind von Ihnen gefordert, Sie fühlen sich von allen Seiten bedrängt und völlig unvorbereitet. Behalten Sie kühlen Kopf, nehmen Sie sich einen Anwalt und lassen Sie sich beraten. Gemeinsam mit uns treffen Sie die richtigen Entscheidungen. Wir kennen uns aus im Dickicht der Bestimmungen des Schadenersatz- und Versicherungsrechts. Wir wissen um die verschiedenen Interessen von Versicherungen und Behörden, Autohändlern- und Werkstätten, Autovermietern, Abschlepp- und Verwertungsunternehmen etc. Wir helfen Ihnen bei der Unfallregulierung zwar nicht umsonst, dafür aber nur in Ihrem Interesse.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und senden Sie uns den Fragebogen über das Portal Schadenfix ausgefüllt zu. Oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin in unserer Kanzlei. Wir setzen uns mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung und klären die Kostenübernahme.

Übrigens, in Unfallsachen(Schadensregulierung) – bei unverschuldeten Unfällen und oft sogar bei Teilschuld – muss Ihnen die Gegnerversicherung die Anwaltskosten bezahlen. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wir kümmern uns darum.