Immobilienrecht

Unser Beratungsangebot im „Immobilienrecht“ umfasst die gesamte Wertschöpfung einer Immobilie. Das beginnt mit dem Erwerb, über die Beplanung bis zur Bebauung und weiter zum Verkauf sowie jedweder Immobilienutzung, sei es als Miete oder als Eigentum.

Im Beratungsfokus steht dabei die Vertragsgestaltung, angefangen beim Kaufvertrag über den Bau- und Generalunternehmer- oder Generalübernehmervertrag zum Architekten- und Ingenieurvertrag sowie die Verträge zur Projektsteuerung und anschließender Vermietung als Gewerbe- oder Wohnraummietvertrag.

Als Rechtsanwälte im „Immobilien- und Baurecht“ beraten wir fachübergreifend und verstehen uns als umfassende Projektbegleitung und Projektbetreuung.

  • Grundstückserwerb
  • Grundstückveräußerung
  • Bauträgermaßnahmen
  • Projektentwicklung
  • Wohnungseigentum
  • WEG-Verwaltung
  • Zwangsversteigerungsverfahren
  • Immobilienleasing
  • Verträge über Nachfolgelasten,
  • Verträge über Leitungsrechte,
  • Erbbaurechte
  • Enteignung

Im Zuge der Wiedervereinigung sind neue Rechtsgebiete entstanden. Der Einigungsvertrag und eine Vielzahl von Sondergesetzen hat neues Recht geschaffen.

  • Restitutionsverfahren
  • Sachenrechtsbereinigung
  • Schuldrechtsanpassung
  • Investitionen in den neuen Bundesländern