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  • Ein Notar verletzt seine Amtspflicht zur vollständigen Beurkundung, wenn er bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages eine Baubeschreibung nicht mit beurkundet.

    Dass eine Baubeschreibung, auf die bei einem Grundstückskaufvertrag ausdrücklich verwiesen wird und deren Inhalt zum Vertragsinhalt der Urkunde erklärt wird, mit zu beurkunden ist, hat… Zum Beitrag

    • Schlagwörter Amtspflicht, Beurkundung, Grundstückskaufvertrag, Immobilienrecht, Notar
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