Verkehrsunfall, Was nun? – Erste Maßnahmen nach dem Unfall

Im Schnitt wird jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Schuld oder nicht schuld, das ist dabei immer wieder die Frage.

Im Schnitt wird jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Schuld oder nicht schuld, das ist dabei immer wieder die Frage. Was für Sie eindeutig scheint kann juristisch viel verzwickter sein. Zudem hängt viel von Ihrem eigenen Verhalten ab, schon am Unfallort. Überflüssiges „Palaver“ zur Schuldfrage, gegenseitige Vorwürfe „aus dem hohlen Bauch“, oder gar handgreifliche „Argumente“ bringen Sie dabei nicht weiter. Vorsicht ist geboten bei spontanen Unfallschilderungen gegenüber den soeben am Unfallort eingetroffenen freundlichen und hilfsbereiten Polizeibeamten. Bedenken Sie bitte, solche Erklärungen könnten später gegen sie verwendet werden!
Wenn „es“ passiert, sollte man daher wissen, wie man sich zu verhalten hat, sei es als unschuldiger Geschädigter des Unfalls, sei es als schuldiger Verursacher. Was können Sie selbst am Unfallort tun? Unmittelbar nach dem Unfall sind Sie in aller Regel zunächst auf sich allein gestellt.

Deshalb einige Tipps, wie Sie sich verhalten sollten:

  1. Unfallstelle sichern!
  2. Gegebenenfalls Verletzte versorgen, und notfalls Rettungswagen rufen!
  3. Im Zweifel (bei Personenschäden, Ausländerbeteiligung und Alkoholverdacht) immer Polizei rufen!
  4. Notieren Sie sofort die Kennzeichen der Fahrzeuge im Umkreis (auch von wegfahrenden Zeugen, z.B. nachfolgende Fahrzeuge) (notfalls mit Stift auf die Handfläche oder z.B. mit Lippenstift auf die Windschutzscheibe)!
  5. Bitten Sie Zeugen, an der Unfallstelle zu bleiben, notieren Sie sofort Namen, Anschriften, Telefonnummer sowie deren Standort!
  6. Markieren Sie die Endstände der Fahrzeuge, Splitterfelder, Kratz- und Bremsspuren mit Ölkreide (im Verbandskasten)! Verlassen Sie sich nicht auf die herbeigerufene Polizei. Oft verweigern die Beamten wegen angeblich geringer Schäden die Beweissicherung.
  7. Fertigen Sie Fotos von den Fahrzeugen in der Unfallendstellung (ein einfacher Fotoapparat „quick snap“ sollte stets im Handschuhfach sein)!
  8. Erst danach, und nur falls ein Warten bis zum Eintreffen der Polizei nicht möglich ist, sollten Sie die Fahrbahn beräumen!
  9. Tauschen Sie die Daten mit den Unfallbeteiligten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Versicherung, Versicherungsnummer, ggf. Name und Anschrift des Halters / Eigentümers)
  10. Fertigen Sie ein Unfallprotokoll und eine Skizze (mit Straßennamen, Spuren und Beschilderung) Die einschlägigen Formulare gibt Ihnen für den Fall der Fälle vorab Ihr Versicherungsagent.!
  11. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab!
  12. Falls die Polizei hinzugezogen wird, überlegen Sie genau, ob und was Sie ggü. den Beamten aussagen (Ausnahme: Personalien), Beachten Sie Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte (als Beschuldigte und Verwandte)!
  13. Falls die Polizei hinzugezogen wird, überlegen Sie genau, ob und was Sie ggü. den Beamten aussagen (Ausnahme: Personalien), Beachten Sie Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte (als Beschuldigte und Verwandte)!

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