-
Die EU-Verbraucherrichtlinie steht der Anwendung von § 346 BGB im Rücktrittsfall nicht entgegen. Ein Verbraucher muss bei Rücktritt vom Autokauf wegen Fahrzeugmängeln Nutzungsentschädigung für die… Zum Beitrag
Die EU-Verbraucherrichtlinie steht der Anwendung von § 346 BGB im Rücktrittsfall nicht entgegen. Ein Verbraucher muss bei Rücktritt vom Autokauf wegen Fahrzeugmängeln Nutzungsentschädigung für die… Zum Beitrag